Zuzahlungsbefreiung-Rechner / Befreiungsliste Arzneimittel

Begonnen von Ann, 11:49, 13.03.2014

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Ann

Zuzahlung / Zuzahlungsbefreiung von Arzneimitteln etc.

Jeder, der gesetzlich versichert ist, muss bei bestimmten Gesundheitskosten (wie Rezeptgebühren bei Medikamenten) eine Zuzahlung leisten.
Man kann sich von den Zuzahlungen befreien lassen, wenn der Eigenanteil für Rezeptgebühren etc, die sogenannte Belastungsgrenze, in einem Kalenderjahr überschritten worden ist.
Diese Belastungsgrenze ergibt sich aus der Höhe des Familienbruttoeinkommen, wobei noch Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen werden.

Die Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken ein Prozent.

Ist die Belastungsgrenze überschritten, kann man sich bei seiner Krankenkasse für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreien lassen, bereits zu viel gezahlte Zuzahlungen werden erstattet.
Berechnet werden alle Zuzahlungen, wie Rezeptgebühren, Eigenanteil bei einem Krankenhausaufenthalt, Zuzahlungen für Hilfsmittel etc.

Auch ein zu zahlender Unterhalt ( an Expartner oder Kinder), muss in die Berechnung des Bruttoeinkommens einfließen, auch wenn einige Krankenkassen anderer Meinung sind.

Rezeptfreie Arzneimittel werden nicht erstattet.
Liebe Grüße Ann

Ann

#1
Infos zu Belastungsgrenzen für Zuzahlungen:
http://www.finanztip.de/zuzahlungsbefreiung/

Es gibt online Zuzahlungsrechner, um die persönliche Belastungsgrenze auszurechnen:
z.B.
http://www.aok.de/bundesweit/zuzahlungsrechner-85505.php
Liebe Grüße Ann