Schwerbehinderung Einteilung (bei Migräne)

Begonnen von Ann, 13:34, 18.02.2011

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Ann

Schwerbehinderung Einteilung (bei Migräne)

Vom Versorgungsamt kann bei Migräne den Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellen. Die Höhe des GdB/GdS wird  nach der Dauer und der Migräneanfälle berechnet.

Versorgungsmedizinsche Grundsätze
Bei der Feststellung der Behinderung richtet sich das Versorgungsamt nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen", die Richtswerte über die Höhe des Grads der Schädigungsfolgen (GdS) oder des Grads der Behinderung (GdB)   enthalten.

Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze"  können hier eingesehen werden:
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/


Anhaltswerte bei echter Migräne
Echte Migräne GdB/GdS

richtet sich nach Dauer der Anfälle, nach Häufigkeit und Ausprägung der Begleiterscheinungen (vegetative Störungen, andere zerebrale Reizerscheinungen, Augensymptome )

0-10
leichte Verlaufsform (Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)

20-40
mittelgradige Verlaufsform (häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)

50-60
schwere Verlaufsform (Anfälle, die lang anhalten und mit Begleiterscheinungen, die stark ausgeprägt sind,  nur wenige schmerzfreie Tage)
Liebe Grüße Ann

Ann

Liebe Grüße Ann